Richtlinie vom 01.07.2008 für staatliche Fördermittel
Zusammenfassung der Richtlinie vom 01.07.2008
1. Allgemeine staatliche Ziele bei der Vergabe von Fördermitteln
- Die Förderung von Unternehmensberatungen dient der Verbesserung der Leistungs-und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
- Unterstützung bei der Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen
2. Fördervoraussetzungen für die Arztpraxis
- Sie muss mindestens 1 Jahr bestehen
- Sie muss weniger als 250 Personen beschäftigen
- Ihr Jahresumsatz darf nicht mehr als 50 Mio. Euro sein oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro
- Sie darf sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden
3. Fördersummen
- Der Arzt hat ein Beratungskontingent für Zuschüsse von dem Unternehmensberater in Rechnung gestellte Netto-Beratungskosten von maximal 3.000,-- € für zwei allgemeine Beratungsthemen
- Die Ärztin hat im Rahmen der Unternehmensberatung für Unternehmerinnen keine Beschränkung des Beratungskontingents und es werden alle allgemeinen Beratungen gemäß der Richtlinienvorgaben mit 50 % des Netto-Beratungshonorars gefördert




