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Staatliche Förderung für Arztpraxen


Richtlinie vom 01.07.2008 für staatliche Fördermittel

Zusammenfassung der Richtlinie vom 01.07.2008

1. Allgemeine staatliche Ziele bei der Vergabe von Fördermitteln

  • Die Förderung von Unternehmensberatungen dient der Verbesserung der Leistungs-und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
  • Unterstützung bei der Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen

2. Fördervoraussetzungen für die Arztpraxis

  • Sie muss mindestens 1 Jahr bestehen
  • Sie muss weniger als 250 Personen beschäftigen
  • Ihr Jahresumsatz darf nicht mehr als 50 Mio. Euro sein oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro
  • Sie darf sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden

3. Fördersummen

  • Der Arzt hat ein Beratungskontingent für Zuschüsse von dem Unternehmensberater in Rechnung gestellte Netto-Beratungskosten von maximal 3.000,-- € für zwei allgemeine Beratungsthemen
  • Die Ärztin hat im Rahmen der Unternehmensberatung für Unternehmerinnen keine Beschränkung des Beratungskontingents und es werden alle allgemeinen Beratungen gemäß der Richtlinienvorgaben mit 50 % des Netto-Beratungshonorars gefördert